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   LG Frankfurt/Main, 05.12.2014 - 2-24 S 123/14   

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https://dejure.org/2014,64676
LG Frankfurt/Main, 05.12.2014 - 2-24 S 123/14 (https://dejure.org/2014,64676)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05.12.2014 - 2-24 S 123/14 (https://dejure.org/2014,64676)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05. Dezember 2014 - 2-24 S 123/14 (https://dejure.org/2014,64676)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • reise-recht-wiki.de

    Internationale Zuständigkeit bei einem über das Internet geschlossenen Luftbeförderungsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 227
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.01.2011 - X ZR 71/10

    Zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Klage auf Ausgleichszahlung nach der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.12.2014 - 24 S 123/14
    Zum anderen muss, wenn - so wie vorliegend - der Klage ein Vertrag zugrunde liegt, dieser im Geschäftsbetrieb der Niederlassung, zumindest jedoch unter Inanspruchnahme der Niederlassung, geschlossen worden sein (BGHZ 188, 85).

    Der Vertragspartner muss Kenntnis von dem Handeln der Niederlassung, welche den Anschein begründen soll, gehabt haben und bewusst mit Rücksicht dieses Handelns den Vertrag geschlossen haben (BGHZ 188, 85).

  • BGH, 13.07.1987 - II ZR 188/86

    Inanspruchnahme einer US-Brokerfirma; Internationaler Gerichtsstand der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.12.2014 - 24 S 123/14
    Ausreichend ist, wenn die Beklagte zurechenbar den Anschein des Vorliegens der Voraussetzungen des Gerichtsstands der Niederlassung i.S.d. § 21 ZPO gesetzt hat (BGH NJW 87, 3081).
  • LG Frankfurt/Main, 24.03.2021 - 8 O 75/20

    Formvorschriften von Airlines bei Flugentschädigungen unzulässig

    Zudem spricht der - insoweit ausreichende (Köhler / Bornkamm / Feddersen / Bornkamm / Feddersen, UWG, 37. Aufl. S 14 Rn. 9 m.w.N.: MüKOUWG/Ehricke, 2. Aufl. 2014, UWG S 14 Rn. 28; LG Frankfurt a. M., NZV 2016, 227 (zu § 21 ZPO)) - äußere Anschein dafür, dass von der Niederlassung aus auch unmittelbar Geschäfte geschlossen werden, da dort neben einem .Area Sales Manager" auch eine deutsche Steuernummer und Umsatzsteuer-Ident-Nummer angegeben werden (so auch Landgericht Frankfurt a.M., Urt. v. 03.03.2020, Az. 3-06 O 82/19).
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